On Top - Koordinierte europäische Altersvorsorgelösungen
Ihr Vorsorgekapital im Anschluss an das Schweizer Pensionskassensystem
Damit bei der Verwaltung des Kapitals aus der schweizerischen beruflichen Vorsorge in der Zukunft dieses nicht wie Schnee in der Sonne schmilzt:
Kompetente Beratung und Produktinnovationen für Kunden in Deutschland mit Kapital in der 2. Säule der Schweiz
> sicher
> transparent
> steuerkonform
> kostengünstig
Diese Erwerbstätigen sind grenzüberschreitenden Besonderheiten unterworfen. Betroffen sind Grenzgänger aus Deutschland, zum Beispiel im Rahmen einer Pensionsplanung sowie andere Personen, insbesondere beim Wegzug aus der Schweiz.
Nur gut informiert können sie die besten Entscheidungen zum Erhalt ihrer in der Schweiz erworbenen kapitalgedeckten Vorsorge treffen. Zur Orientierung verweisen wir auf die Information zum Steuerrechner.
Sicherheit für Ihr Vorsorgekapital aus dem Schweizer Pensionskassensystem, auch bei Wohnsitz in Deutschland, hat Priorität in unruhigen Zeiten. Die internationale Entwicklung führt zu zusätzlichem Informationsbedarf und verlangt neue Lösungen im grenzüberschreitenden Privatkundengeschäft. Die Lösung für Sie muss Rendite- und Risikoabsicherung, Flexibilität und Transparenz, auch über die Kosten- und Steuerbelastung bieten.
Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns unter Kontakt.
Die ergangene höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung zur Anwendung des seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetzes hat erhebliche Auswirkung auf die Besteuerung von Renten- und Kapitalbezügen aus der Schweizer Pensionskasse oder aus der Freizügigkeit.
Das Überobligatorium wird dabei gegenüber dem Obligatorium steuerlich begünstigt. Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland – Schweiz werden die Folge sein.
» Schweizer Pensionskassen-Steuercheck 2016 (PDF)
» Weitere Informationen (PDF)
SecuPart Vorsorge AG berät ihre Kunden über die nationale Grenze Deutschland – Schweiz. Die Entwicklung von „KeaPlan“ hat zum Ziel, mit einem innovativen Produktangebot zu ermöglichen, dass aus Ihren Schweizer Pensionsansprüchen lebenslänglich ein privates laufendes Zusatzeinkommen resultiert.
Informationen kompakt auf den Punkt gebracht:
> zur individuellen Beratung - unsere Broschüre
> für Unternehmen, Verbände und Vorsorgeinstitutionen - unser Webinar
Aktuelles
... vom 20.08.2024
Überobligatorische Pensionskassenrente und der Zugriff des deutschen Fiskus
Aufgrund der gefestigten Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofs ist bei der
Besteuerung von Pensionskassenleistungen in Deutschland zu unterscheiden, ob diese aus
dem obligatorischen oder überobligatorischen Kapital finanziert werden... PDF
... vom 20.03.2023
Reform des BVG 21 parlamentarisch beschlossen - Eckpunkte
Der Kompromiss eines Kompromisses hat allerdings noch die Hürde einer Volksabstimmung zu nehmen: Kurz nach der Abstimmung bekräftigten Gewerkschaften und SP kompromisslos frühere Drohungen, wonach sie das Referendum ergreifen würden. PDF
... vom 15.01.2022
Keine Quellensteuererstattung mehr auf Kapitalleistungen aus Schweizer Pensionskassen und der Freizügigkeit, wenn der letzte Arbeitgeber ein "öffentlich-rechtlicher" Arbeitgeber war. PDF
... vom 15.12.2021
Wenn ein Teil der Schweizer Pensionskassenrente nicht als Rente zu versteuern ist - erfahren Sie mehr über die Auswirkungen eines neuen Urteils des Bundesfinanzhofs ... mehr hier
... vom 01.10.2021
Informationsveranstaltungen als Webinar für grössere Interessentengruppen mehr erfahren...
Ältere Einträge finden Sie hier